Ein Sport- und Gesundheitstrainer-Azubi meldete sich am Prüfungstag krank, absolvierte daraufhin aber ein intensives Krafttraining. Der skeptisch gewordene Arbeitgeber habe entsprechend fristlos kündigen dürfen, entschied das ArbG Siegburg. Um einer schulischen Nachholprüfung zu entgehen, ließ sich ein 24-jähriger, der seine Ausbildung zum Sport- und Gesundheitstrainer in einem Fitnessstudio absolvierte, krankschreiben, obwohl er sich körperlich bester Gesundheit erfreute. Unmittelbar nach Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei seinem Arbeitgeber, führte der Auszubildende in seinem Ausbildungsbetrieb eine ausgiebige und kräftezehrende Trainingseinheit durch. Sehr zum Unmut seines Arbeitgebers, welcher ihn noch am gleichen Tag fristlos kündigte. Über die Wirksamkeit dieser Kündigung entschied das Arbeitsgericht (AG) Siegburg…
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