Das Bundesverfassungsgericht zur Strafbarkeit von „Gegendemonstrationen“
Sollte man sich notieren, kann mal in Diskussionen wichtig werden. Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung nach § 21 Versammlungsgesetz wegen Beteiligung an einer Gegendemonstration B. Die Verfassungsbeschwerde ist unbegründet. Der Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG ist vorliegend zwar eröffnet. Der Eingriff in die Versammlungsfreiheit ist verfassungsrechtlich aber gerechtfertigt. I. 1. Die Versammlungsfreiheit zählt […]

