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Berlin (dpo) - Angesichts bundesweit sinkender Corona-Inzidenzen hat Gesundheitsminister Spahn heute weitere Lockerungen angekündigt: Ab einem...
Der Jurist und ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof hält das Konzept des Negativzinses für nicht verfassungskonform.
Der Beitrag Ehemaliger...
Berlin (dpo) - Fairer Wahlkampf geht anders! Nach mehreren Fällen von Extremwetter, Unglücken bei der Förderung fossiler Brennstoffe und durch den...
Aufgrund des neuen digitalen Vertragsrechts werden künftig die Überlassung von Daten mit Geldzahlungen gleichgestellt. Vermeintlich kostenlose Online-Dienste müssen dann über eine entsprechende Gegenleistung aufklären. Digitale Produkte können regelmäßig ohne die Zahlung eines Entgelts genutzt werden. Sie werden als „kostenlos“ angepriesen, sodass beispielsweise soziale Medien oder Streamingdienste „umsonst“ genutzt werden können. Der Nutzer nimmt im Gegenzug Werbeeinblendungen in Kauf oder gibt Daten an den Dienst weiter. Von diesen Angeboten profitiert allerdings nicht ausschließlich der Nutzer. Auch die Anbieter ziehen einen Nutzen aus diesen Angeboten. Es geht Ihnen in erster Linie nicht um Geld als Gegenleistung. Vielmehr verfolgen sie ein viel wertvolleres…
Der Beitrag Umsetzung der Digitalen-Inhalte-Richtlinie: Daten werden Geldzahlungen gleichgestellt erschien zuerst auf WBS LAW.
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+++ Joys Tick: Fleming zockte nächtelang an Commodore 64...