Berlin (dpo) - ist
Der alternative Newsticker
NEU - Die besten Dividenden-Aktien, 800 Euro Vorteile sichern:
Wikifolios:
Hightech extrem. Die größten Tech-Aktien weltweit!
|
|
Aktuell sind 134 Gäste und keine Mitglieder online
Berlin (dpo) - ist
+++ Bettrüger: Hotelgast erschleicht Preisnachlass mit ausgedachten Schlafstattmängeln +++
+++ Musste vollständig entkernt werden: Würmer sanieren...
Was wiegt schwerer? Die Pressefreiheit oder die Persönlichkeitsrechte einer mutmaßlichen Plagiatorin? Der Rechtsstreit um eine Juristin läuft seit Jahren – jetzt hat der BGH zugunsten des berichtenden Journalisten entschieden. Journalisten dürfen über (Doppel-) Plagiatsvorwürfe berichten und dabei den vollen Namen der betroffenen Personen nennen. Ein im Vorfeld erteiltes Verbot sei unzulässig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem seiner neuesten Urteile (Urt. v. 09.03.2021, Az. VI ZR 73/20). Dem zugrunde lag die Klage der Juristin Charlotte Gaitanides, gegen die sowohl bezüglich ihrer Promotions- als auch ihrer Habilitationsschrift Plagiatsvorwürfe erhoben worden waren. Ein seltener Fall eines Doppelplagiatvorwurfs. Diese hatte gegen den Journalisten…
Der Beitrag BGH-Urteil zu identifizierender Berichterstattung: Journalisten dürfen über Plagiatsvorwürfe berichten erschien zuerst auf WBS LAW.