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Oerlinghausen (dpo) - Sicher ist sicher: Weil immer mehr unvernünftige Leute Hamsterkäufe machen, hat Ursula Mechtfeld aus Oerlinghausen heute...
Berlin (dpo) - Die schwindelerregenden Benzinpreise machen auch vor der Fahrschulbranche nicht halt: Immer mehr Fahrlehrer sind inzwischen...
Ein Amazon-Händler, der seine Produkte mit gekauften Kundenbewertungen bewirbt, ohne darauf hinzuweisen, dass die Rezensenten Kostenvorteile erhalten haben, handelt wettbewerbswidrig. Das entschied das LG Hamburg in einem Streit zwischen Amazon und einem Unternehmen, das Händlern gekaufte Bewertungen anbietet. Demnach müssen Online-Anbieter die Rezensionen entweder löschen oder darauf hinweisen, dass die Rezensionen nicht von normalen Kunden stammen. Dem Verfahren liegt ein Streit zwischen dem Onlineshop Amazon und einem Unternehmen, das Händlern Kundenrezensionen zum Kauf anbietet, zugrunde. Amazon hatte gegen das Unternehmen geklagt, weil es dessen Geschäftsmodell für wettbewerbswidrig hielt. Danach konnten Verkäufer ein kostenpflichtiges Abo mit Gutschein-Kampagnen für ein bestimmtes Angebot…
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Dänemark bekommt wegen falsch gekennzeichnetem Käse Ärger vor dem höchsten EU-Gericht. Die EU-Kommission verklagte das Land vor dem EuGH, weil dortige Unternehmen ihren Käse „Feta“ genannt und exportiert haben. Nun hat die Generalanwältin ihren Schlussantrag vorgelegt und erklärt, dass Dänemark damit gegen seine unionsrechtlichen Pflichten verstoßen hat. Im „Feta-Streit“ zwischen Dänemark und der EU-Kommission hat die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Tamara Ćapeta ihren Schlussantrag vorgelegt. Demnach hat Dänemark gegen seine Verpflichtungen aus Unionsrecht verstoßen, indem es Käse unter Verwendung des Namens „Feta“ in Drittstaaten exportiert hat (EuGH, Schlussantrag v. 17.03.2022, Az. C-159/20). Der Name „Feta“ sei nämlich geschützt: Nur…
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