Das LG Lübeck hat Google dazu verurteilt, die negative, kommentarlose Bewertung eines Arztes zu löschen. Die Suchmaschine habe nicht widerlegen können, dass es sich um keinen realen Patienten gehandelt habe. Daher hafte sie als mittelbare Störerin für die Persönlichkeitsrechtsverletzung. Es handelt sich jedoch um ein Einzelfall-Urteil. Eine klare Rechtsprechung in Fragen der Bewertung bei Google […]
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