Eine große Abmahnwelle überrollt derzeit Deutschland. Die angeblichen Absender sind die üblichen Kanzeleien. Doch Vorsicht: es handelt sich um falsche Abmahnungen. Viele Betroffene erkennen dies jedoch nicht und zahlen trotzdem.
Von Christian Solmecke
Zehntausende deutsche Internetnutzer haben heute Abmahnungen bekannter Abmahnkanzleien in Ihrem Mail Postfach. Gefordert werden Zahlungen zwischen 200 und 500 Euro. Viele Menschen klicken verunsichert auf die angehängten ZIP-Dateien.
Die Abmahnkanzleien versuchen durch Pressemitteilungen Entwarnung zu geben, doch die Verwirrung ist perfekt. Rechtsanwalt Christian Solmecke, der tausende „echter“ Abgemahnter vertritt, klärt auf: „Allein am Montagmorgen haben schon über 100 Betroffene bei uns in der Kanzlei angerufen. Im Sekundentakt kommen weitere Meldungen hinzu.
Verschickt wurden die unechten Abmahnungen offenbar im Namen von realen Abmahnkanzleien. Daher gehen viele vermeintlich Abgemahnte von der Echtheit dieser E-Mails aus. Eine ähnlich große Fake-Abmahnwelle gab es zuletzt nur in der Folge der (echten) Redtube-Abmahnungen. Da die Machart dieser Welle sehr ähnlich ist, könnten auch die Verfasser identisch sein. Auch wenn die Mail augenscheinlich von einer bekannten Abmahnkanzlei stammt, es handelt sich hierbei um Betrug. Wir gehen davon aus, dass heute mehrere 10.000 Menschen eine solche Fake Abmahnung bekommen haben.“
Wie Sie die Fake Email erkennen
- Die Abmahnung wird per E-Mail verschickt. Theoretisch sind zwar auch Abmahnungen per Mail wirksam, in der Praxis ist diese Vorghensweise jedoch äußerst selten.
- Es wird keine Unterlassungserklärung verlangt. Bereits da sollten Sie stutzig werden, denn in der Regel wird eine solche stets verlangt.
- Es wird eine Zahlung innerhalb von 48 Stunden verlangt. Auch wenn die Fristen bei Abmahnungen zum Teil sehr kurz sind. Eine Frist von 48 ist unüblich und deutet auf ein betrügerisches Verhalten hin
- Sie werden aufgefordert die angehängte Zip Datei zu öffnen. Kein seriöses Unternehmen würde das von Ihnen verlangen. Die Zip Datei enthält mit hoher Wahrscheinlichkeit Viren und sollte ungeöffnet in den Papierkorb wandern.
Des Weiteren haben die betrügerischen Mails folgendes gemeinsam: Es wird stets der Verstoß gegen §19a UrhG geltend gemacht und die Zahlung von ca. 400-500 Euro verlangt.
Lassen Sie sich nicht von der Unterzeichnung durch die Namen bekannter Abmahnkanzleien wie Schulenberg & Schenk, Zimmermann & Decker, Kornmeier, Sasse&Partner oder Daniel Sebastian verunsichern. Es handelt sich bei diesen Mails nicht um echte Abmahnungen!
Hier eine der Fake Emails als Beispiel:
Dies ist eine Abmahnung wegen Ihres Verstoßes gegen §19a UrhG am 06.07.2014. Das Musikalbum “Bullet For My Valentine – Temper Temper” wurde von Ihrer IP 8.149.94.13 gegen 03:40:24 heruntergeladen. Dies verstößt gegen §19a UrhG und muss zum verantwortlichen Amtsgericht gemeldet werden. Nur die schnellstmögliche Zahlung eins Bußgeldes von 400.88 Euro kann dies verhindern. Wir erwarten den Zahlungseingang innerhalb der nächsten 48 Stunden. Details finden Sie im angehängten Dokument f809678eea90.zip Hochachtungsvoll, Philipp Marquort
Oder hier ein anderes Beispiel
Betreff: Anwaltskanzlei Kruse verlangt 211.32 Euro für eine außergerichtliche Einigung
Guten Tag,
Dies ist eine Abmahnung wegen Ihres Verstoßes gegen §19a UrhG am 02-07-2014. Das Musikalbum “Avenged Sevenfold – Hail to the King” wurde von Ihrer IP 82.27.91.160 gegen 14:43:16 heruntergeladen. Dies verstößt gegen §19a UrhG und muss zum zuständigen Amtsgericht Zivilgericht eskaliert werden. Nur die schnellstmögliche Überweisung eins Bußgeldes von 211.32 Euro kann dies abwenden. Wir erwarten den Zahlungseingang innerhalb der nächsten 48 Stunden. Details finden Sie im angehängten Dokument a4a311261fe9.zip
Hochachtungsvoll,
Anwaltskanzlei Kruse