Auch die Zeugen Jehovas müssen den Datenschutz beachten. Der EuGH entschied, dass das An-der-Tür-Missionieren und das Anfertigen von Notizen bei dieser Gelegenheit eine Form der Datenverarbeitung darstelle und dem europäischen Datenschutzrecht unterfalle. Auch die privaten Notizbücher der „Verkündiger“ können Dateien sein, entschied der EuGH. Die Haustürbesuche von Zeugen Jehovas dürften vielen bekannt sein. Im Rahmen […]
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