Asylrecht ad absurdum geführt. Gefährder als anerkannte Asylbewerber
In Deutschland werden Gewalttäter davor geschützt, Opfer von Gewalt zu werden. „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, so lautet Artikel 16 des Grundgesetzes. Die Gründe der politischen Verfolgung werden im Asylgesetz (§ 3b Verfolgungsgründe) minutiös aufgezählt. Sie umfassen die üblichen Verdächtigen vom Rassismus bis zur Verfolgung wegen Homosexualität. § 4 den Asylgesetzes regelt den subsidiären Schutz. Subsidiären […]