Der Schuldner einer Unterlassungserklärung ist verpflichtet, zumindest Google daraufhin zu untersuchen, ob eine von ihm zuvor publizierte falsche 4-Sterne-Hotel-Bewertung dort möglicherweise fortgeführt wird. Auch, wenn nicht der Schuldner selbst, sondern Dritte diese falschen Bewertungen dort eingestellt haben. Wenn er dann nicht auf die Löschung dieser Einträge hinwirkt, sind ihm diese Einträge Dritter zuzurechnen. In der […]
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