Der ehemalige Nationaltorhüter Uli Stein wollte sein Konterfei nicht mehr auf den Sammelkarten des Kasseler Agon Sportverlags sehen, muss nun aber mit den Sammelkarten leben. Denn das OLG Frankfurt am Main bestätigte per Urteil, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines ehemaligen Fußball-Nationalspielers an seinen zeitgeschichtlichen Bildnissen hinter das presserechtliche Publikationsinteresse eines Sportverlags an deren Verwendung zurücktritt. […]
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