Nachdem der Betreiber eines Tabak- und Zeitschriftenhandels Warenschwund in seinem Geschäft bemerkte, wertete er die Videoüberwachung in seiner Filiale aus. Darauf zu erkennen: Eine Angestellte seines Ladens unterschlägt Geschäftseinnahmen. Trotzdem konnte er der Beschäftigten –gestützt auf die Video-Aufnahmen – nicht kündigen, da die Videoaufnahmen gegen den Datenschutz verstießen und deshalb in einem Prozess nicht verwertet werden […]
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