Berlin (Archiv) - Cabriolets gelten als Spaßfahrzeuge – doch überschlägt sich der Wagen bei einem Unfall, kann damit schnell Schluss sein. Das Verkehrsministerium hat heute einen Gesetzentwurf vorgestellt, der künftig für mehr Sicherheit sorgen wird. Nach §21a Abs7 StVO müssen Cabriofahrer sowie alle weiteren Insassen ab 1.1.2019 neben einem Sicherheitsgurt auch einen Helm tragen.
Helmpflicht für Cabriofahrer kommt
Berlin (Archiv) - Cabriolets gelten als Spaßfahrzeuge – doch überschlägt sich der Wagen bei einem Unfall, kann damit schnell Schluss sein. Das Verkehrsministerium hat heute einen Gesetzentwurf vorgestellt, der künftig für mehr Sicherheit sorgen wird. Nach §21a Abs7 StVO müssen Cabriofahrer sowie alle weiteren Insassen ab 1.1.2019 neben einem Sicherheitsgurt auch einen Helm tragen.