Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden sowohl gegen denjenigen, der den Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Mörder in Chemnitz „geleakt“ hat als auch gegen diejenigen, die ihn in den sozialen Medien veröffentlicht haben. Doch welche Strafen drohen überhaupt? Kommt darüber hinaus eine zivilrechtliche Haftung in Betracht? Und welche Konsequenzen hat die Veröffentlichung des Haftbefehls für den Beschuldigten? […]
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