Eventim verlangte bisher eine Servicegebühr von 2,50 Euro, obwohl Kunden sich die Tickets selbst ausdrucken müssen. Das fand nicht nur die Verbraucherschutzzentrale ungerechtfertigt. Auch der BGH verstand nicht, für welchen Service der Online-Ticketverkäufer eigentlich Geld verlangt. Und entschied nun, dass solche Servicegebühren unzulässig sind. Die Konsequenzen: Nicht nur Eventim muss jetzt sein Kostensystem ändern. Und […]
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