Werbung für die Antifa: Patrick Gensing ist nicht mehr tragbar
Artikel 11 Absatz 2 des Rundfunkstaatsvertrag lautet: “(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.” Nun ist Patrick Gensing seit er sich daran versucht, Fakten zu finden, bemerkenswert unerfolgreich, wenn es darum geht, dem Ideal einer […]