Verschickt ein Unternehmer per Mail an seine Kunden die Aufforderung, das Unternehmen mit 5 Sternen zu bewerten, ist das Werbung. Ohne Einwilligung des Kunden oder einer Möglichkeit, weiterer Werbung zu widersprechen, stelle diese Aufforderung eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, so der BGH. Positive Kundenbewertungen haben heutzutage eine große wirtschaftliche Bedeutung für Unternehmen. Dies gilt umso mehr für […]
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