Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass Facebook keine Nutzerdaten herausgeben muss, wenn es um die Versendung von Nachrichten über den Messenger geht. Nutzerdaten dürften an Betroffene nur im Zusammenhang mit Inhalten von sozialen Netzwerken herausgegeben werden. Der Messenger diene dagegen dem privaten Austausch und sei daher nicht als soziales Netzwerk einzustufen. Eine Messenger-Nutzerin […]
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