Zahlreiche Medien berichten heute darüber, dass der Stabhochspringer Tim Lobinger wegen seiner Krebserkrankung keinen neuen Handyvertrag bekommt. Die Begründung des Mobilfunkanbieters lautete, dass der Sportler aufgrund der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten ganz offensichtlich den Vertrag nicht mehr erfüllen könne. RA Solmecke erläutert die Rechtslage: Tim Lobinger zählt ohne Frage zu den bekanntesten und erfolgreichsten Sportlern in […]
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