Wer zur Unterlassung einer Äußerung im Internet verpflichtet ist, der muss nicht proaktiv gegen illegale Uploads der Äußerung bei YouTube vorgehen. Dies hat der BGH in einem Fall zugunsten des NDR entschieden. Wenn eine Rundfunkanstalt einen Fernsehbeitrag nicht mehr verbreiten darf, genügt sie ihren Pflichten, wenn der Inhalt aus der eigenen Mediathek entfernt wird und […]
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