Das LG Hamburg gab der Unterlassungsklage des SPD-Politikers Sigmar Gabriel gegen den Verkauf von Galgen durch den Betreiber eines Online-Shops statt und bestätigte damit eine im Dezember 2017 ergangene einstweilige Verfügung. Sigmar Gabriel müsse nicht hinnehmen, dass ein sächsischer Werkzeughändler Miniaturholzgalgen mit der Beschriftung „Reserviert – Sigmar ‚Das Pack‘ Gabriel“ und „Volksverräter“ verkauft. Das Landgericht Hamburg […]
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