Abwerbeversuche am Arbeitsplatz sind auch über das Handy verboten und können wettbewerbswidrig sein. Zwar könne der Personaler den Aufenthaltsort des Arbeitnehmers beim Anruf über das Handy nicht wissen, doch er müsse den Arbeitnehmer zumindest bei Gesprächsbeginn fragen, ob dieser am Arbeitsplatz ist, so das OLG. Frankfurt a.M. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat entschieden, dass die […]
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