Die BILD-Zeitung betreibt mit ihren Livestream-Sendungen Rundfunk ohne Zulassung – zumindest nach Auffassung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Das VG Berlin indes gab nun einem Eilantrag der BILD statt. Kernfragen müssen nun im Hauptverfahren geklärt werden. Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin kann die BILD-Zeitung vorerst weiter sog. Live-Streams verbreiten. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin gab dem Eilantrag der BILD-Zeitung […]
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