Der BGH hat in einer neuen Entscheidung die Rechte von Käufern gestärkt. Wer eine Sache gekauft hat, die sich als mangelhaft herausstellt, kann nach seiner Wahl noch die Neulieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Dies gilt auch dann, wenn er zuvor noch eine Nachbesserung verlangt hat und sogar dann, wenn der Hersteller den Mangel nachträglich ohne […]
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