Das BVerfG hat heimliche einstweilige Verfügungen in Pressesachen verboten. Wer eine Publikation verhindern oder eine Gegendarstellung erwirken will, kann die Journalisten künftig nicht mehr mit einem Gerichtsbeschluss überraschen. Redaktionen & Co. müssen die Möglichkeit haben, sich vorher zur Sache zu äußern. Auch richterliche Hinweise dürfen nicht mehr nur an eine Seite ergehen. Wem Pressemeldungen nicht […]
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