Dass Online-Shops wie Amazon Kundenanfragen lieber online verarbeiten, als auf dem Telefon-Weg, ist vielen Verbrauchern bekannt. Der EuGH befasst sich nun mit der Frage, ob Amazon dies auch durch eine sehr versteckte Angabe der Telefonnummer seines Kundenservices provozieren darf. Dabei müssen die Richter auch beurteilen, ob in der deutschen Übersetzung einer EU-Richtlinie eine solche Pflicht […]
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