Das VG Köln hat der Deutschen Telekom den Vertrieb des StreamOn-Tarifs untersagt. Das Paket verstoße gegen die europarechtliche Netzneutralität. Besonders die Drosselung der Bandbreite während der Videowiedergabe und das Roaming im EU-Ausland sahen die Kölner Richter als rechtswidrig an. Sie bestätigten erstinstanzlich ein Verbot der BNetzA. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat entschieden, dass das StreamOn-Angebot […]
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