Das LG Augsburg hat als erstes Gericht in Deutschland in einem Schadensersatzprozess wegen des Diesel-Skandals einem Diesel-Käufer den vollen Kaufpreis zugestanden. Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung habe VW kein Recht, vom Käufer eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu erhalten. Zudem muss der Autokonzern, der Manipulationssoftware in seine Diesel eingebaut hatte, dem geprellten Diesel-Fahrer auch noch […]
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