Wer ein Kunstwerk bestellt, muss es grundsätzlich auch dann bezahlen, wenn es ihm nicht gefällt. Das hat das OLG Köln entschieden. Comedian Jörg Knör hatte ein Video für eine Kölner Firma produziert, darin jedoch – zumindest nach Auffassung der Firma – nicht die Vorgaben eingehalten. Er sollte u.a. die Prominenten Angela Merkel und Barack Obama […]
The post „VIP-Clip“ von Comedian Jörg Knör – Zahlen auch bei Nichtgefallen appeared first on WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte.