Der EuGH hat im vergangenen Jahr in einem von uns vertretenen Fall entschieden, dass pflanzliche Alternativen zu Käse- und Milchprodukten weder „Veggie Cheese“ noch „Tofu Butter“ heißen dürfen. Der Grund: Eine EU-Verordnung wird so ausgelegt, dass nur tierische Produkte als „Milch, Käse, Butter & Co.“ bezeichnet werden dürfen. Unsere Mandanten streben jedoch weiterhin an, Verbraucher angemessen […]
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