Das Petitionsrecht zurückholen! Außerparlamentarische Opposition kann nicht auf den Seiten des Bundestages erfolgen
Artikel 17 des Grundgesetzes sagt schlicht und einfach: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Es ist eine der Sonderlichkeiten moderner Verfassungen, dass dem Souverän das Recht eingeräumt wird, sich an „die zuständigen Stellen und an […]