von EIKE Redaktion
jetzt ist es amtlich: Bestimmte systemkonforme Journalisten stehen über dem Gesetz! Das Landgericht Berlin Zivilkammer 27 lehnte den Eilantrag von EIKE auf Verbot auf Austrahlung in der heutigen MONITOR Sendung, der nach unserer Meinung auf der Konferenz widerrechtlich getätigten Videosequenzen, abgelehnt. Obwohl der Hausfriedensbruch eindeutig nachgewiesen wurde.