Der EuGH hatte bereits 2010 entschieden, dass der § 622 Absatz 2 Satz 2 BGB von den nationalen Gerichten nicht weiter angewendet werden darf, weil er das europarechtliche Verbot der Altersdiskriminierung missachtet. Dennoch bestand die Norm bis heute fort. Nun wurde sie gestrichen. Es gibt Paragraphen in den deutschen Gesetzen, die zwar immer noch dort stehen, allerdings […]
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