Russland muss drei Mitglieder der Protest-Punkband Pussy Riot entschädigen. Ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg ist rechtskräftig, nachdem ein aufschiebender Antrag Russlands zurückgewiesen wurde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am gestrigen Dienstag, den 04.12.2018 einen Antrag Russlands zurückgewiesen, den früheren Prozess gegen die Protest-Punkband Pussy Riot noch einmal aufzurollen. […]
The post Pussy-Riot gewinnt vor EGMR – Russland muss Entschädigung zahlen appeared first on WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte.