Als Wohnsitz hatte er das „Königreich Bayern“ angegeben. Da sogenannten Reichsbürgern die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehle, entzog man einem Mediziner seine Waffenbesitzkarten. Den Reichsbürgern wollte der Mediziner dann aber doch nicht zugehören und klagte. Einem Mediziner aus Kaiserslautern, dem vorgeworfen wurde zur Reichbürgerbewegung zu gehören, wurden von der Stadt Kaiserslautern erst vor kurzem mehrere Waffenbesitzkarten widerrufen. Die Begründung: […]
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