Die Bayerische Landeszentrale für Medien untersagt Amazon mit sofortiger Wirkung die Ausstrahlung einer Pastewka-Folge aufgrund des Vorwurfs der Schleichwerbung für MediaMarkt. Der Elektrofachmarkt hat jedoch für diese angebliche Werbung nie eine Gegenleistung erbracht. Ob dieser Fall das Potenzial hat, künftig eine Grundsatzentscheidung zur Schleichwerbung hervorzurufen, erfahren Sie in unserem Artikel. Als am Mittwoch, den 23. […]
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