Das BAG hat seine bisherige Rechtsprechung zur sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen geändert. Nun hat es im Einklang mit dem BVerfG entschieden, dass eine sachgrundlose Befristung nicht zulässig ist, wenn der Arbeitnehmer bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von eineinhalbjähriger Dauer bei dem Arbeitgeber hatte und dabei vergleichbare Tätigkeiten ausgeübt hat. Nach dem BVerfG ist eine […]
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