Das OLG Köln hat einem VW-Dieselskandal-Geschädigten Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen. Die Volkswagen AG muss ihm nun den Kaufpreis zurückerstatten. Allerdings muss der Käufer eine Nutzungsentschädigung für die von ihm mit dem Auto gefahrenen Kilometer zahlen. Die Entscheidung schürt Hoffnung auch im Hinblick auf den kommenden Musterfeststellungsprozess. Geschädigte können sich jetzt noch der Musterfeststellungsklage anschließen. […]
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