Nach ihrem Austritt aus der AfD ließ sich Frauke Petry die Marke „Die blaue Partei“ eintragen. Da die AfD jedoch bereits zwei Wochen zuvor die Marke „Die Blauen“ eintragen ließ, wurde Petrys Marke nun vom LG München I für nichtig erklärt. Kurz zuvor gewann Petry noch einen Prozess vor dem LG Köln. Dort ging es […]
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