E-Mail-Anbieter müssen grundsätzlich damit rechnen, die IP-Adressen ihrer Nutzer an die Ermittlungsbehörden zu übermitteln. Und zwar auch dann, wenn sie diese aus Gründen des Datenschutzes vermeintlich gar nicht kennen. Posteo, der Anbieter eines E-Mail-Dienstes, muss bei einer ordnungsgemäß angeordneten Telekommunikation-Überwachung (Internet, Telefon) durch die Ermittlungsbehörden auch die IP-Adressen der entsprechenden Nutzer herausgeben und übermitteln. Dies […]
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