Das OLG Düsseldorf hat über eine weitere Widerrufsmöglichkeit im Fall von fehlenden Pflichtangaben bei Autokreditverträgen entschieden. Weil dem Kläger zwingende Angaben zu der für den Darlehensgeber zuständigen Aufsichtsbehörde nicht ordnungsgemäß erteilt wurden, sei er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden. Die Folge: ein ewiges Widerrufsrecht, das eine Rückabwicklung auf fast drei Jahre nach dem […]
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