Google darf auf Kunden-Anfragen an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse nicht mit einer automatisch erzeugten Standardantwort reagieren, die lediglich auf Hilfeseiten und andere Kontaktmöglichkeiten verweist. Das hatte das Kammergericht (KG) Berlin bereits am 23.11.2017 (Az. 23 U 124/14) entschieden und damit die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Doch Google wollte dies zunächst nicht einsehen und legte […]
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