Ein Dieselfahrer klagte und hat Recht bekommen. VW muss sein Dieselauto zurücknehmen – trotz Softwareupdate. Das OLG Oldenburg vertrat die Ansicht, der Hersteller habe arglistig getäuscht. Derweil können sich Betroffene weiterhin zur Musterfeststellungsklage anmelden. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat entschieden, dass der Käufer eines abgasmanipulierten Fahrzeugs auch dann vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn der Hersteller […]
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