3. Ein anderer Ausschnitt macht noch kein anderes Bild (lto.de) Dazu gehört schon eine Menge Dreistigkeit: Obwohl es „Bild“ gerichtlich untersagt wurde, das Foto einer angeblichen „G20-Plünderin“ zu zeigen, druckte das Blatt das Foto erneut ab und titelte frech: „Bild zeigt die Fotos trotzdem – Gericht verbietet Bilder von G20-Plünderin“. Die Uneinsichtigkeit kostet „Bild“ ein […]