Werbung in der Inbox eines kostenlosen E-Mail-Providers, die wie eine E-Mail aussieht, ist weder unerlaubter Spam noch eine unzumutbare Belästigung. Tatsächlich handelt es sich um zulässige Werbebanner. Das hat zumindest das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles wurde aber die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Welche Bedeutung hat der Fall in der Praxis? In […]
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