Die DSGVO räumt den Nutzern ein Recht auf die Löschung ihrer Daten ein. Ob ein solcher Anspruch besteht, ist maßgeblich im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung zu ermitteln. Insbesondere die Bedeutung von Suchmaschinen wie Google für die Meinungsfreiheit sprächen gegen eine Entfernung, so das OLG Dresden. Das sog. „Recht auf Vergessenwerden“ existiert seit 2014 – damals hatte […]
The post „Recht auf Vergessenwerden“ in Zeiten der DSGVO – Google muss im Zweifel nicht löschen appeared first on WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte.