Amazon muss künftig seinen Check-Out umgestalten und alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen noch auf der Bestellseite anzeigen. Es reiche nicht aus, nur einen Teil der Informationen zu präsentieren und die Details nur zu verlinken. Ein entsprechendes Urteil des OLG München könnte weitreichende Folgen auch für andere Online-Händler haben. Das Oberlandesgericht (OLG) München in einem Verfahren gegen […]
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