Der BGH hat die Fortschreibung des Namens eines Mannes in „Peter Mark Emanuel Graf von Wolffersdorff Freiherr von Bogendorff“ per Beschluss abgelehnt. Der Mann hatte seinen Namen in der Vergangenheit unter anderem in Großbritannien ändern lassen. Ein deutscher Staatsbürger, der gebürtig „Nabiel El-Bagdadi“ hieß, darf seinen mittlerweile im Ausland frei gewählten und mit Adelstiteln versehenen […]
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