Nun also doch! Nach Überzeugung des LG München darf Sky seine Programmpakete nicht willkürlich einschränken oder ändern. Genau dies jedoch hatte der Sender in der Vergangenheit z.B. bei der Bundesliga oder auch der Formel 1 zum Unmut zig tausender Kunden getan. Das LG München hat nun auf Klage des vzbv die AGB von Sky Deutschland ordentlich […]
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