Menschen, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Staats und eines Drittstaats besitzen, können die Staatsangehörigkeit verlieren, wenn eine echte Bindung zu dem EU-Staat dauerhaft wegfällt und nicht gepflegt wird. Dies hat der EuGH entschieden. Es sei denn, die Sicherheit der Betroffenen wäre im Drittland nicht gesichert. Bereits der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kam im Juli 2018 […]
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